Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Simple 3D Johannes Pregler & Fabian Weihe GbR
§1) Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Simple 3D Johannes Pregler & Fabian Weihe GbR, Siemens-Halske-Ring 2, 03046 Cottbus (nachfolgend Simple 3D genannt) gelten für das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Simple 3D und einem Verbraucher einschließlich dessen Abwicklung. Sie liegen allen zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde. Die Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung und Annahme der Lieferung anerkannt.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Simple 3D ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum Zeitpunkt des angekündigten Datums des Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht. Änderungen der Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
§2) Zustandekommen eines Vertrages, speicherung des Vertragstextes
Die nachfolgenden Bedingungen zum Vertragsabschluss gelten für Bestellungen und Aufträge über die Internetseite von Simple 3D https://sites.google.com/view/simple-3d/Startseite .
Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
Simple 3D Johannes Pregler & Fabian Weihe GbR
Johannes Pregler & Fabian Weihe
Siemens-Halske-Ring 2
D-03046 Cottbus
UStID DE351133964
zustande.
Mit der Einreichung (Hochladen) der gewünschten Druck-Datei gibt der Verbraucher eine unverbindliche Anfrage ab. Simple 3D bestätigt den Erhalt und wird ein verbindliches Angebot unterbreiten. Akzeptiert der Verbraucher das verbindliche Angebot (Bestellung) schriftlich (per E-Mail/ über PayPal) oder mündlich, schließt dieser einen Kaufvertrag mit Simple 3D über die angebotene Dienstleistung ab.
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
Hochladen der Datei (STL-, Obj-, 3dm-, 3ds-, Format) des gewünschten Drucks.
Angabe der relevanten, Personenbezogenen Daten über unser „Bestellformular“.
Absenden der Anfrage über unsere Internetseite über die Schaltfläche „Absenden“.
Simple 3D prüft die eingegebenen Daten und die Umsetzung des Drucks. Anschließend wird der Erhalt der Daten von Simple 3D per E-Mail bestätigt.
Simple 3D unterbreitet ein Angebot, welches bei Annahme (Akzeptieren) durch den Verbraucher verbindlich gilt.
Akzeptiert der Verbraucher das verbindliche Angebot, über die Schaltfläche „Angebot Akzeptieren“ in der Angebots- E-Mail (über PayPal) wird mit der Produktion begonnen.
Nach Fertigstellung des Drucks wird dieser von Simple 3D geprüft und mit der vorher gewählten Versandart an den Verbraucher versandt.
Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.
(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter https://sites.google.com/view/testkunden/agb-simple-3d einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
§3) Leistungsumfang
Simple 3D prüft nach Eingang der gewünschten 3D Druck-Datei die Umsetzung des Drucks. Ist der Druck nicht vollständig realisierbar, behält sich Simple 3D die Änderungen an der Konstruktion, den Werkstoffen, sowie der Bauart und der Spezifikation vor. Die Änderungen müssen für den Verbraucher (Vertragspartner) im Rahmen der Vertragserfüllung zumutbar sein.
§ 4) Preise und Versandkosten
Die Preise werden je nach Bearbeitungsaufwand individuell festgesetzt. Diese werden von Simple 3D in Form eines schriftlichen Angebots dargestellt. Mit der beiderseitigen Annahme dieses Angebots oder mit Auslieferung der bestellten Ware tritt der Kaufvertrag in Kraft. Die im Angebot angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird im Angebot ausgewiesen. Mündliche Angebotsofferten weisen Nettopreise aus, hier ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Die Preise enthalten Verpackungs- und Versandkosten für eine einfache Standardlieferung. Preise für Versicherung, Importzölle (Ausland) sowie weitere Kosten, denen die Versandkosten zuzuordnen sind, sind nicht enthalten.
Für Nachbestellungen sind die Preise neu zu verhandeln.
Sofern kein Festpreis für anfallende Konstruktions-Bearbeitungs- oder Nachbearbeitungsufwände vereinbart wurde, werden diese Leistungen auf Stundenbasis abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die üblichen Preise von Simple 3D in Höhe von 75,- Euro (zzgl. MwSt.) pro Stunde.
Sollten vereinbarte Lieferzeiten auf Wunsch des Kunden verkürzt werden, wird für anfallende Überstunden ein Zuschlag von 50% erhoben.
Angebotspreise gelten 30 Tage ab Angebotsdatum.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten
Der Verbraucher hat die Möglichkeit, Zahlungen per Vorkasse, PayPal oder Kreditkarte (Visa, Mastercard) zu leisten.
Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Das Zahlungsziel wird individuell im Angebot geregelt.
Die Zahlungen sind über die in den AGBs und auf der Rechnung angegebenen Zahlungsarten der Simple 3D Johannes Pregler & Fabian Weihe GbR unter Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Skonto wird nicht gewährt.
Bei Aufträgen, die auf Rechnung eines Dritten ausgeführt werden, haftet der Besteller als Selbstschuldner.
Rechnungen müssen innerhalb von 4 Wochen angefochten/reklamiert werden, nach Ablauf von 4 Wochen gelten Rechnungen als anerkannt.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung, wird für die 2. Mahnung eine Gebühr von 5,00 Euro sowie für die 3. Mahnung eine Gebühr von 7,50,- Euro fällig, bei gleichzeitiger Erhebung von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und 9 Prozentpunkten gegenüber Schuldnern, die keine Verbraucher sind. Im Falle eines längeren Zahlungsverzuges können weitere entstandene Schäden von Simple 3D durch den Zahlungsverzug gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden (z.B. Anwaltskosten, Kosten für die Eintreibung der Forderung durch ein Inkassounternehmen etc.).
Im Falle des Verzugs entfallen eingeräumte Rabatte/Boni.
Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion durch schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers entstehen (Falschangaben, mangelnde Deckung), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Für das Umschreiben von Rechnungen aus Gründen, die der Auftraggeber oder Rechnungsempfänger zu verantworten hat, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro zzgl. Portokosten erhoben.
Im Falle eines Zahlungsverzugs oder bei erheblicher Verschlechterung der Liquidität des Auftraggebers kann Simple 3D weitere Lieferungen und Leistungen verweigern und Vorkasse (per Banküberweisung) verlangen.
§ 6 Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich festzulegen. Liefertermine und Fristen laufen nach Klärung aller zur Leistungserstellung notwendigen technischen Fragen, der Überlassung aller nötigen Unterlagen, Daten (z.B. Zeichnungen, technische Daten, Freigaben etc.) und nach Eingang der vereinbarten Zahlung.
Bei nachträglichen Vertragsänderungen können Liefer- und Leistungsfristen an diese Änderungen angepasst werden.
Vereinbarte Fristen sind eingehalten, wenn Simple 3D dem Auftraggeber anzeigt, dass die Ware zur Lieferung, Abholung oder zum Versand bereitsteht.
Angaben zu Liefer- und Leistungsfristen gelten als freibleibend und annähernd, solange eine verbindliche Liefer- und Leistungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Ein Verzug durch Simple 3D entsteht erst durch den Zugang der Aufforderung zur Lieferung und durch Ablauf der darin enthaltenen Frist.
Gerät Simple 3D in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen und vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.
Sofern Simple 3D eine Lieferung nicht möglich ist, kann nach den gesetzlichen Bestimmungen auch Ersatz für die entgangene Leistung verlangt werden. Der Anspruch auf Ersatz statt der Leistung ist auf 10% des Wertes der nicht erstellten Leistung limitiert. Gleiches gilt, wenn der Lieferverzug durch Simple 3D bereits eingetreten ist.
Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn sich diese trotz Einhaltung aller Simple 3D obliegender Sorgfaltspflichten, durch höhere Gewalt oder durch unvorhersehbare, ungewöhnliche Ereignisse, welche den Betrieb in hohem Ausmaße Stören (z.B. behördliche Eingriffe, Anlieferungsverzögerung wesentlicher Ressourcen) nicht eingehalten werden können.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Simple 3D behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Simple 3D ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
Simple 3D behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen von Simple 3D erstellten Unterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor, gleiches gilt für als „vertraulich“ bezeichnete schriftliche Unterlagen. Der Auftraggeber darf vorgenannte Unterlagen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Simple 3D an Dritte weitergeben.
§ 8 Gefahrenüberhalt
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Ware an die vom Auftraggeber angegebene Adresse geliefert oder versandt.
Ist der Kunde (Auftraggeber) Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Versanddienstleister oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Bei der Versendung von elektronischen Daten ist der Zeitpunkt der Absendung für den Gefahrenübergang maßgebend.
Verzögert sich die Versendung der Ware, aus nicht von Simple 3D vertretbaren Gründen und ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Entstehen Simple 3D durch Annahmeverzug des Kunden Mehrkosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, hat er die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Beschädigungen und auf Übereinstimmung mit dem Lieferschein oder Rechnung zu prüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Ware als angenommen.
Kommt der Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig mit der Annahme der Ware länger als 14 Tage, ab Zugang der Bereitstellungsanzeige, in Verzug, so kann Simple 3D dem Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach weiterer erfolgloser Annahme und nach Fristablauf kann Simple 3D durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten und statt der Leistung Schadensersatz verlangen.
§ 9 Gewährleistung
Bei der Erstellung von 3D-Modellen ist dem Auftraggeber bewusst, dass es sich dabei um eine Reproduktion auf Basis des überlassenen Datenmaterials (CAD-Daten, Zeichnungen, Bilder, Originalteil) handelt. Bei fehlerhaften und unvollständigen bzw. ungenauen Vorlagen kann auch die Reproduktion diese Mängel aufweisen. Unterschiedliche individuelle Auffassungen zu Ästhetik und Formgebung bzw. Darstellung begründen keinen Mangel. Herstellungs- und Materialbedingt können geringfügige Abweichungen in Form und Farbe auftreten, auf die Simple 3D keinen Einfluss hat.
Geringfügige Maß- und Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar, es sei denn, der Kunde gibt bei Auftragserteilung ausdrückliche Toleranzvorgaben an, welche von Simple 3D schriftlich zugesichert wurden.
Die Reproduktionen/Modelle erheben keinen Anspruch auf Funktionalität und Zweckerfüllung und haben nicht die Eigenschaften von industriefähigen Funktionstypen. Die Modelle dienen in erster Linie zu Anschauungs- und Dekorationszwecken.
Bei Modellen, welche mit Hilfe von Verbundwerkstoffen gefertigt wurden, können unter Einwirkung von Wasser, Luftfeuchtigkeit und UV-Lichteinstrahlung Form und Farbveränderungen auftreten. Dem Auftraggeber ist dies bei der Beauftragung bekannt, so dass die genannten Veränderungen keine Mängel darstellen.
Weiterhin übernimmt Simple 3D keine Gewähr dafür, dass die erstellten Modelle ihre Form-, Farbgebung und Festigkeit ihres Auslieferungszustandes beibehalten. Simple 3D weist ausdrücklich darauf hin, dass die erstellten Objekte auch bei idealen Lagerbedingungen ihre Form, Maßhaltigkeit und Festigkeit bereits innerhalb der ersten fünf Wochen nach Erstellung verändern können.
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der technischen Vorlagen (Zeichnungen, CAD-Daten etc.). Die postalisch oder elektronisch übermittelten Vorgaben unterliegen keiner Prüfpflicht durch Simple 3D, es sei denn, es handelt sich um offensichtliche Mängel, die eine Verarbeitung von vornherein ausschließen. Dies gilt auch nicht, sofern bei Auftragsvergabe eine detaillierte Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.
Simple 3D haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhafte Vorlagen zurückzuführen sind.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, die durch Simple 3D durch grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen entstehen. Ferner gilt ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung nicht bei übernommener Garantie, übernommenem Beschaffungsrisiko, Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder gegenüber wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtungen, deren Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß §§ 280, 281, 283 oder 311a BGB führen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Simple 3D oder dessen Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, übernommener Garantie, übernommenen Beschaffungsrisiko oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Eine Haftung für Schäden durch den gelieferten Kaufgegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers und im Falle einer Weiterveräußerung – mit oder ohne vorherige Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung – an Rechtsgütern Dritter ist ausgeschlossen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Im Falle eines Schadensersatzanspruchs aufgrund von Lieferverzug gelten darüber hinaus die Schadenspauschalierungen des vorstehenden Abschnitts: Lieferbedingungen und Lieferverzug.
§ 11 Produkthaftung
Simple 3D weist ausdrücklich darauf hin, dass die gefertigten Modelle und Drucke kein Spielzeug sind und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden müssen. Teile und Kleinteile können verschluckt werden. Das Material und die verwendeten Farben eignen sich nicht zum Herstellen von lebensmittelechten Produkten.
§ 12 Verjährung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, dies gilt ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt drei Jahre, dies gilt ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Simple 3D, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen Simple 3D bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Absatzes 1 Satz 1.
Die Verjährungsfristen der Absätze 1 und 2 gelten nicht im Falle des Vorsatzes und im Falle, dass Simple 3D den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des arglistigen Verschweigens gelten die gesetzlichen Vorschriften, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß §§ 438 Abs. 3 bzw. § 634a Absatz 3 BGB, wenn nicht ein anderer Ausnahmefall nach diesem Absatz 3 vorliegt.
Die Verjährungsfristen der Absätze 1 und 2 gelten zudem nicht in den Fällen von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Übernahme einer Garantie, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Zustellung oder bei der Abholung der Ware.
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§13 Urheber und Nutzungsrecht
Sämtliche Urheberrechte oder sonstige Rechte an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten (CAD / 3D Dateien) verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber erteilt Simple 3D ein Nutzungsrecht für erstellte und übermittelte 3D-Daten. Das Nutzungsrecht umfasst die Erlaubnis, die Daten zum Zwecke des 3D-Drucks (Modell Druck) zu verwenden und diese gegebenenfalls anzupassen oder zu überarbeiten.
Simple 3D verpflichtet sich, sämtliche zur Ermittlung der Herstellungskosten und zur Ermittlung der Realisierbarkeit übergebenen Daten vertraulich zu behandeln und eine Verwendung zu eigenen oder zu fremden Zwecken zu unterbinden. Dies gilt sowohl bei Verwendung im eigenen Haus als auch bei der Preisfindung hinzugezogenen Dritten. Weiterhin verpflichtet sich Simple 3D, über alle ihr und ihren Mitarbeitern im Wege der Auftragsausführung zur Kenntnis gelangten Daten Stillschweigen zu bewahren.
Sämtliche von Simple 3D selbst kreierten Modelle, Formen, Vorrichtungen, Entwürfe, CAD-Daten, Zeichnungen und Dokumente unterliegen den urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechten von Simple 3D. Jede Verwendung, die über den bloßen Besitz hinausgeht oder die Weitergabe an Dritte, bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch Simple 3D. Gleiches gilt für alle Modelle und/oder Daten, welche Simple 3D von Dritten erhalten hat.
Hat der Auftraggeber an Simple 3D Modelle, Formen, Entwürfe, CAD-Daten, Zeichnungen oder sonstige Daten übermittelt, ohne dass ein Auftrag erteilt wird, so werden diese Daten von Simple 3D nur nach Aufforderung und gegen eine pauschale Kostenerstattung über 10,00 € zzgl. Gesetzlicher MwSt. zurückgeschickt. Andernfalls kann Simple 3D diese nach Ablauf von 3 Monaten ab Angebotsabgabe vernichten.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat Simple 3D von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Simple 3D unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung der Urheberrechte oder sonstiger Rechte Dritter an den zur Verfügung gestellten Dokumenten und Daten geltend gemacht werden.
§13.1 Nutzungsrechte bei Entwurfs- und Konstruktionsleistungen
Der Kunde erwirbt mit dem Kauf eines von unserem Unternehmen erstellten Produkts lediglich das einfache Nutzungsrecht an den erstellten Dateien. Dies bedeutet, dass der Kunde das Recht hat, die Dateien für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Unser Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, die Dateien auch selbst zu nutzen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Alle Rechte, die hierin nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben vorbehalten.
§ 14. Widerrufsrecht und Rücksendepflicht bei Verbrauchern
Ist der Auftraggeber (Kunde) ein Verbraucher, hat dieser ein Widerrufsrecht.
Im Falle einer widerrufsfähigen Sache kann der Verbraucher, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail, Online-Kontaktformular) rückgängig machen oder der Vertragserklärung durch Rücksendung der Sache (3D Druck Modell) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).
Der Widerruf ist an die folgende Postanschrift zu senden:
Simple 3D Johannes Pregler & Fabian Weihe GbR
Siemens-halske-Ring 2
03046 Cottbus
§ 14.1 Widerrufsfolgen
Sollte ein Verbraucher den Kaufvertrag widerrufen, leistet Simple 3D alle Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf des jeweiligen Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das auch bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Simple 3D kann die Rückzahlung verweigern, bis Simple 3D die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Fall früher eintritt.
Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Simple 3D über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an die in § 14 angegebene Postanschrift zurückzusenden oder in der Geschäftsstelle von Simple 3D zurückzugeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wurden. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen möglichen Wertverlust der Waren nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht ordnungsgemäßen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.
§ 14.2 Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht entfällt bei Kaufverträgen,
zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist und/oder
die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (speziell angefertigte 3D Modelle oder 3D Drucke) und/oder
zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
§ 15 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen, welche aus einem Vertragsverhältnis mit Simple 3D entstehen, ist der Unternehmenssitz von Simple 3D in Cottbus. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
§ 16 Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von Simple 3D Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Die personenbezogenen Daten, welche Simple 3D z. B. bei einer Beauftragung oder per E-Mail mitgeteilt werden (z. B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden (Auftraggeber) und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten Simple 3D zur Verfügung gestellt hat. Simple 3D gibt Daten seiner Kunden (Auftraggeber) nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt Simple 3D Zahlungsdaten des Kunden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Simple 3D versichert, dass keine personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass Simple 3D dazu gesetzlich verpflichtet wird oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Sofern Simple 3D zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
§ 16.1 Dauer und Speicherung der Daten
Personenbezogene Daten, die über die Unternehmenswebsite mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem diese Daten Simple 3D anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird Simple 3D auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung dieser Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über ihn gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten oder für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an die untenstehende Kontaktadresse.
§ 17 Anzuwendendes Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.
§ 18 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus einer gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüchen ist der Unternehmenssitz von Simple 3D in Cottbus. Ferner hat Simple 3D das Recht, als Kläger das Schiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus anzurufen. Das Schiedsgericht entscheidet in diesem Fall den Rechtsstreit endgültig nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens durch Acondistec stellt noch keine Ausübung des vorstehenden Wahlrechts dar und ist in jedem Fall zulässig.
§ 19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand 22.09.2022